AGB der track by track GmbH / famefact („Agentur") für die Erbringung von Agenturleistungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gesellschaften der track by track GmbH. Die Begriffe „Auftrag", „Agentur" und „Auftraggeber" sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.
1. Die vereinbarten Zeitpunkte und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind grundsätzlich bindend.
2. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.
3. Sollte der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befinden oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist die Agentur berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich möglicher Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die dafür zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der Agentur.
2. Mehraufwand, insbesondere aufgrund von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
3. Die Agentur darf die ihr obliegenden Leistungen, nach vorheriger Abstimmung, auch durch Subunternehmer erbringen lassen.
4. Kündigt der Auftraggeber einen bereits freigegebenen Auftrag vorzeitig, gilt § 648 BGB.
1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
3. Die Haftung ist in diesem Fall auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
4. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab Ablieferung.
Schuldet die Agentur ein Werk, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, wenn es keine oder nur unwesentliche Mängel aufweist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung verweigert wird.
1. Die Agentur stellt ihre Leistungen nach Erbringung in Rechnung.
2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
3. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
1. Jede Partei trägt eigene Kommunikationskosten.
2. Reisekosten werden nach Belegen oder der jeweils gültigen Preisliste berechnet (PKW 0,51 €/km).
3. Produktions- und Fremdkosten werden nach Belegen oder Vereinbarung abgerechnet.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber die zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Vollständige AGB: famefact.com/agb